Weitere Entscheidung unten: AG München, 19.07.2000

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   BayObLG, 05.10.2001 - 3Z BR 272/01   

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BayObLG, 05.10.2001 - 3Z BR 272/01 (https://dejure.org/2001,2260)
BayObLG, Entscheidung vom 05.10.2001 - 3Z BR 272/01 (https://dejure.org/2001,2260)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Oktober 2001 - 3Z BR 272/01 (https://dejure.org/2001,2260)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 64

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie vom 17.7.1969 (69/335/EWG) Art. 10, Art. 12; KostO § 60, § 18 Abs. 1
    Anwendungsbereich der EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie vom 17.7.1969 [69/335/EWG] I

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie vom 17.7.1969 (69/335/EWG) Art. 10, Art. 12; KostO § 60, § 18 Abs. 1

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs... . 3; ; EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie vom 17.7.1969 (69/335/EWG) Art. 10; ; EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie vom 17.7.1969 (69/335/EWG) Art. 12; ; KostO § 60; ; KostO § 18 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung von Grundbuchgebühren bei Einbringung eines Grundstücks als Gesellschaftereinlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundbuchgebühren; Einbringung eines Grundstücks; Gesellschaftseinlage; GmbH & Co. KG; GbR

Verfahrensgang

  • LG Augsburg - 4 T 4333/99
  • BayObLG, 05.10.2001 - 3Z BR 272/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 305
  • ZIP 2002, 302
  • FGPrax 2002, 41
  • BB 2001, 2549
  • DB 2002, 34
  • Rpfleger 2002, 225
  • BayObLGZ 2001, 275
  • NZG 2002, 147
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 06.12.2000 - 3Z BR 280/00

    Wertgebühren für Eintragungen im Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 05.10.2001 - 3Z BR 272/01
    bb) Erwirbt eine Gesellschaft im Sinne von Art. 3 RL ein Grundstück, werden die hierbei anfallenden Grundbuchgebühren nicht vom Verbot des Art. 10 Buchst. c RL erfasst, weil die sie auslösende Eintragung im Grundbuch nicht Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit der Gesellschaft ist und die Gesellschaft der Gebührenpflicht nicht aufgrund ihrer Rechtsform, sondern aufgrund ihrer Teilnahme am Rechtsverkehr wie jede andere natÜrliche oder juristische Person unterworfen wird (vgl. BayObLGZ 2000, 350/352).

    ee) Die Gesellschaftssteuerrichtlinie enthält über Art. 10 hinaus kein generelles Verbot von Wertgebühren (vgl. BayObLG Rpfleger 2000, 128; BayObLGZ 2000, 350/352).

    Der Senat nimmt auf die ausführliche Begründung in seiner Entscheidung vom 6.12.2000 (BayObLGZ 2000, 350/352 ff.) Bezug.

  • BayObLG, 25.11.1998 - 3Z BR 164/98

    Gebühren für Handelsregistereintragungen

    Auszug aus BayObLG, 05.10.2001 - 3Z BR 272/01
    Sie kann insbesondere geltend machen, dass die Richtlinie insoweit nicht oder unrichtig in deutsches Recht umgesetzt worden sei, und dass die deutschen Gesetze (hier: die Bestimmungen der Kostenordnung) gegen das Verbot verstießen (EuGH WM 1998, 2193/2198 "Fantask" Tz. 52 bis 55; ZIP 1999, 1681/1683 "Modelo II" Tz. 33 bis 35; NZG 2000, 1115/1117 "Modelo II" Tz. 36 bis 38; BayObLGZ 1998, 303/307).

    Da der Europäische Gerichtshof für die Katasterabgabe die Anwendbarkeit des Art. 10 RL bejaht hat, liegt es nahe, gleiches auch für die bei der Einbringung anfallenden Grundbuchgebühren einschließlich der Gebühr für die Fortführung des Liegenschaftskatasters gelten zu lassen (zur Bindung der deutschen Gerichte vgl. BayObLGZ 1998, 303/307; BayObLG JurBüro 1999, 205/206).

  • BayObLG, 02.12.1998 - 3Z BR 244/98

    Gebühren für Handelsregistereintragungen

    Auszug aus BayObLG, 05.10.2001 - 3Z BR 272/01
    Die nationalen Gesetze sind nicht verbindlich, soweit sie der Richtlinie widersprechen (Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts; BayObLGZ aaO; BayObLG JurBüro 1999, 205/206; Gustavus ZIP 19981 502/503).

    Da der Europäische Gerichtshof für die Katasterabgabe die Anwendbarkeit des Art. 10 RL bejaht hat, liegt es nahe, gleiches auch für die bei der Einbringung anfallenden Grundbuchgebühren einschließlich der Gebühr für die Fortführung des Liegenschaftskatasters gelten zu lassen (zur Bindung der deutschen Gerichte vgl. BayObLGZ 1998, 303/307; BayObLG JurBüro 1999, 205/206).

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus BayObLG, 05.10.2001 - 3Z BR 272/01
    Sie kann insbesondere geltend machen, dass die Richtlinie insoweit nicht oder unrichtig in deutsches Recht umgesetzt worden sei, und dass die deutschen Gesetze (hier: die Bestimmungen der Kostenordnung) gegen das Verbot verstießen (EuGH WM 1998, 2193/2198 "Fantask" Tz. 52 bis 55; ZIP 1999, 1681/1683 "Modelo II" Tz. 33 bis 35; NZG 2000, 1115/1117 "Modelo II" Tz. 36 bis 38; BayObLGZ 1998, 303/307).
  • EuGH, 29.09.1999 - C-56/98

    Modelo

    Auszug aus BayObLG, 05.10.2001 - 3Z BR 272/01
    Sie kann insbesondere geltend machen, dass die Richtlinie insoweit nicht oder unrichtig in deutsches Recht umgesetzt worden sei, und dass die deutschen Gesetze (hier: die Bestimmungen der Kostenordnung) gegen das Verbot verstießen (EuGH WM 1998, 2193/2198 "Fantask" Tz. 52 bis 55; ZIP 1999, 1681/1683 "Modelo II" Tz. 33 bis 35; NZG 2000, 1115/1117 "Modelo II" Tz. 36 bis 38; BayObLGZ 1998, 303/307).
  • EuGH, 21.09.2000 - C-19/99

    Modelo

    Auszug aus BayObLG, 05.10.2001 - 3Z BR 272/01
    Sie kann insbesondere geltend machen, dass die Richtlinie insoweit nicht oder unrichtig in deutsches Recht umgesetzt worden sei, und dass die deutschen Gesetze (hier: die Bestimmungen der Kostenordnung) gegen das Verbot verstießen (EuGH WM 1998, 2193/2198 "Fantask" Tz. 52 bis 55; ZIP 1999, 1681/1683 "Modelo II" Tz. 33 bis 35; NZG 2000, 1115/1117 "Modelo II" Tz. 36 bis 38; BayObLGZ 1998, 303/307).
  • BayObLG, 28.10.1999 - 3Z BR 300/99

    Geschäftswert der Verwahrung und der Eröffnung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 05.10.2001 - 3Z BR 272/01
    ee) Die Gesellschaftssteuerrichtlinie enthält über Art. 10 hinaus kein generelles Verbot von Wertgebühren (vgl. BayObLG Rpfleger 2000, 128; BayObLGZ 2000, 350/352).
  • OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 350/00

    Gebührenwert bei Grundstücksübertragung zur Kapitalerhöhung

    Auszug aus BayObLG, 05.10.2001 - 3Z BR 272/01
    Diese Vorschrift verbietet unter anderem die Erhebung von Abgaben auf die Einlagen oder Leistungen im Rahmen der Gründung der Gesellschaft oder der Erhöhung des Kapitals der Gesellschaft durch Einlagen jeder Art. Dem Landgericht ist zuzugeben, dass ihre Anwendung auf Grundbuchgebühren nicht zwingend ist, da diese nicht an die Erbringung einer Einlage, sondern an die Eigentumsumschreibung anknüpfen (vgl. auch OLG Hamm RNotZ 2001, 242; NJW-RR 2001, 379).
  • BayObLG, 13.09.1972 - BReg. 3 Z 40/71
    Auszug aus BayObLG, 05.10.2001 - 3Z BR 272/01
    Das Amtsgericht hat für die Eintragung der Beteiligten als Eigentümerin in das Grundbuch eine volle Gebühr (§ 60 Abs. 1 Satz 1 KostO) und für die Übernahme dieser Veränderung in das Liegenschaftskataster 30 % aus dieser Gebühr (Art. 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, Art. 3 des Gesetzes über Gebühren für die Fortführung des Liegenschaftskatasters, BayRS 2013-1-19-F) angesetzt und die Gebühren gemäß § 32 KostO nach dem Wert der bebauten Grundstücke als Geschäftswert berechnet (§ 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 KostO; vgl. BayObLGZ 1972, 297/300 ff.).
  • OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 3/00

    Vereinbarkeit der Grundbuchgebühren mit der EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie

    Auszug aus BayObLG, 05.10.2001 - 3Z BR 272/01
    Diese Vorschrift verbietet unter anderem die Erhebung von Abgaben auf die Einlagen oder Leistungen im Rahmen der Gründung der Gesellschaft oder der Erhöhung des Kapitals der Gesellschaft durch Einlagen jeder Art. Dem Landgericht ist zuzugeben, dass ihre Anwendung auf Grundbuchgebühren nicht zwingend ist, da diese nicht an die Erbringung einer Einlage, sondern an die Eigentumsumschreibung anknüpfen (vgl. auch OLG Hamm RNotZ 2001, 242; NJW-RR 2001, 379).
  • BayObLG, 03.06.1992 - 2Z BR 24/92

    Geschäftswertbestimmung bei einem Vorvertrag

  • OLG Stuttgart, 16.03.2004 - 8 W 155/03

    Erbscheinsgebühr: Gemeinschaftsrechtskonforme Gerichtsgebühr für einen für die

    Deshalb ist eine Erstreckung der EuGH-Rechtsprechung auf andere Bereiche des Kostenrechts bislang einhellig abgelehnt worden, etwa auf die Wertgebühren für eine Eintragung im Grundbuch (BayObLGZ 2000, 350; unveröff. Senatsbeschluss 8 W 481/99 v. 7.5.2002) - auch wenn es sich um eine Einlage in eine Gesellschaft handelt (OLG Hamm NJW-RR 2001, 379; BayObLGZ 2001, 275 = ZIP 2002, 302 = NJW-RR 2002, 305; vgl. auch LG Freiburg BWNotZ 2003, 91) - oder für eine Eintragung in das Schiffsregister (OLG Oldenburg OLGRep 2000, 334 = RPfl 2000, 568).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 213/02

    Verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonforme Höhe der Wertgebühr für die

    Dem folgt der Senat nicht; er schließt sich vielmehr der zu der von den Beteiligten zu 1) und 2) aufgeworfenen Rechtsfrage ergangenen Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts an (vgl. BayObLGZ 2000, 350; 2001, 275; BayObLG NJW-RR 2000, 736; ebenso OLG Hamm FGPrax 2001, 90).
  • OLG Stuttgart, 01.12.2005 - 8 W 487/05

    Notarkosten: Vereinbarkeit von Beurkundungsgebühren mit Verfassungsrecht

    Dies ist auch ganz herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. Rohs-Wedewer, KostO, § 60 Rn. 1 b; OLG Hamm, Rpfl 2001, 153; BayObLG, FG-Prax 2002, 41).
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Rechtsprechung
   AG München, 19.07.2000 - 453 C 6804/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20958
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AG München, Entscheidung vom 19.07.2000 - 453 C 6804/99 (https://dejure.org/2000,20958)
AG München, Entscheidung vom 19. Juli 2000 - 453 C 6804/99 (https://dejure.org/2000,20958)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 305 (Ls.)
  • NZM 2002, 185 (Ls.)
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